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Alexandra Arsan | DieMarketingExpertin.com

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für alle Verträge über Beratungs-, Coaching-, Sparring-, Marketing-, Strategie- und sonstige Dienstleistungen sowie für etwaige werkvertragliche Leistungen, die zwischen

    Alexandra Arsan | Die MarketingExpertin.com ansässig in 81925 München nachfolgend „Anbieter“, und ihren Kunden geschlossen werden.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

  3. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit abzuschließen.

  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite, in Präsentationen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bezeichnet ist.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters, durch Buchung über die Webseite, durch schriftliche oder elektronische Beauftragung des Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter nach entsprechender Abstimmung.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, der Buchungsseite, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

  4. Bei Widersprüchen zwischen individueller Vereinbarung, Angebot, Leistungsbeschreibung und diesen AGB geht die individuellere Regelung vor.

§ 3 Leistungsumfang und Vertragsart

  1. Der Anbieter erbringt insbesondere Beratungs-, Coaching-, Sparring-, Strategie-, Marketing- und Begleitleistungen. Gegenstand dieser Leistungen ist grundsätzlich die fachliche Beratung, Analyse, Unterstützung, Empfehlung und Begleitung des Kunden.

  2. Soweit nicht ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis als geschuldeter Erfolg vereinbart wird, handelt es sich bei den Leistungen des Anbieters um Dienstleistungen. In diesem Fall schuldet der Anbieter ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, technischen oder sonstigen Erfolg.

  3. Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn im jeweiligen Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Werk oder Endergebnis als geschuldeter Erfolg bezeichnet wird.

  4. Der Anbieter schuldet insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Rankings, Reichweiten, Leads, Conversion-Raten, Werbeergebnisse, Kundenzahlen, Kosteneinsparungen, Förderzusagen, Marktreaktionen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich als garantierter Erfolg vereinbart wurde.

  5. Empfehlungen, Einschätzungen, Strategien und Konzepte des Anbieters beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie auf der fachlichen Einschätzung des Anbieters zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die unternehmerische Entscheidung über Umsetzung, Budget, Priorisierung und Nutzung der Empfehlungen liegt allein beim Kunden.

§ 4 Einschaltung Dritter

  1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der geschuldeten Leistungen freie Mitarbeiter, externe Experten, Dienstleister, technische Anbieter oder sonstige Dritte einzusetzen.

  2. Die vertraglichen Pflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

  3. Ein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig, kostenfrei und in geeigneter Form zu erbringen.

  2. Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten, Unterlagen, Zugängen, Ansprechpartnern, Freigaben, Feedback, technischen Voraussetzungen, Materialien, Zugangsdaten, bestehenden Konzepten, Markenunterlagen, Analytics-Daten, Werbekonten, CMS-Zugängen, Briefings und sonstigen erforderlichen Ressourcen.

  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien und Informationen verantwortlich.

  4. Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Anbieter ist für daraus resultierende Verzögerungen, Mehraufwände oder Leistungshindernisse nicht verantwortlich.

  5. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt, soweit der Anbieter leistungsbereit war und die Verzögerung oder Nichtdurchführbarkeit auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruht.

  6. Vereinbarte Termine, Workshops, Calls oder Beratungseinheiten, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden nicht sinnvoll durchgeführt werden können, gelten als erbracht, sofern der Anbieter den Kunden zuvor auf die erforderliche Mitwirkung hingewiesen hat oder die Erforderlichkeit für den Kunden erkennbar war. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Termine, Umbuchungen und Ausfall

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

  2. Der Kunde kann vereinbarte Termine bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn einmalig kostenfrei verschieben, sofern der Anbieter der Verschiebung zustimmt und ein Ersatztermin verfügbar ist.

  3. Bei Absagen oder Verschiebungswünschen des Kunden weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn ist der Anbieter berechtigt, den Termin als erbracht abzurechnen, es sei denn, der Anbieter kann den Termin anderweitig verwerten.

  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter durch die kurzfristige Absage oder Verschiebung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht oder verspätet sich der Kunde erheblich, gilt der Termin als erbracht, sofern der Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt leistungsbereit war. Dem Kunden bleibt auch in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, technischer Störung, höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Verhinderung. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 7 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  2. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

  3. Für Impuls-Tickets, Einzelleistungen, einmalige Beratungsleistungen und vergleichbare Leistungen gilt Vorkasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs über die angebotenen Zahlungsmethoden.

  5. Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Fehlt eine Angabe zum Zahlungsziel, ist die Rechnung sofort fällig.

  6. Bei strategischem Sparring, laufenden Begleitungen, Retainern oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  7. Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.

  8. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 8 Leistungsstopp bei Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzuhalten.

  2. Dies gilt insbesondere für laufende Beratungen, Sparrings, Begleitungen, Zugänge, Konzepterstellungen, Freigaben, Übergaben, Auslieferungen und sonstige laufende oder noch nicht abgeschlossene Leistungen.

  3. Bereits entstandene und fällige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

  4. Bei laufenden Pauschalverträgen bleibt die Vergütungspflicht auch für Zeiträume eines berechtigten Leistungsstopps bestehen, soweit der Anbieter leistungsbereit war und die Leistungserbringung allein aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden unterblieb.

  5. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 9 Preisanpassung bei laufenden Verträgen

  1. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die Zukunft anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss wesentlich erhöhen.

  2. Maßgebliche Kosten im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Personal-, Honorar-, Software-, Lizenz-, Infrastruktur-, Energie-, Fremdleistungs-, Verwaltungs- und Betriebskosten.

  3. Eine Preisanpassung darf den Umfang der eingetretenen Kostensteigerung nicht unangemessen überschreiten.

  4. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.

  5. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung in Textform kündigen.

  6. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung und nimmt er die Leistungen weiter in Anspruch, gilt die Preisanpassung als angenommen, sofern der Anbieter den Kunden in der Ankündigung ausdrücklich auf die Preisanpassung, das Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist und die Rechtsfolge der weiteren Inanspruchnahme hingewiesen hat.

§ 10 Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister

  1. Die Online-Zahlungsabwicklung auf der Webseite kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen, insbesondere über Squarespace Payments, Stripe, Kreditkartenanbieter, Banken oder sonstige im Buchungsprozess angezeigte Zahlungsanbieter.

  2. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.

  3. Die Belastung des Kontos, der Kreditkarte oder des sonstigen Zahlungsmittels erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

  4. Für Verzögerungen, Ablehnungen, technische Störungen oder sonstige Probleme im Verantwortungsbereich von Zahlungsdienstleistern, Banken, Kartenanbietern oder sonstigen Drittanbietern haftet der Anbieter nur, soweit der Anbieter diese selbst zu vertreten hat.

§ 11 Laufzeit und Kündigung laufender Verträge

  1. Die Laufzeit laufender Beratungen, Sparrings, Begleitungen, Retainer oder sonstiger Dauerschuldverhältnisse ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

  2. Ist keine feste Mindestlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

  3. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  5. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt, wiederholt Mitwirkungspflichten verletzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt, die Zusammenarbeit erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig beeinträchtigt.

  6. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter behält der Anbieter den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für solche Leistungen, die aufgrund der Vertragsstruktur, Vorhaltung oder Terminblockung bereits verbindlich disponiert wurden.

§ 12 Nutzungsrechte und Rechtevorbehalt

  1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte, Konzepte, Strategien, Texte, Unterlagen, Präsentationen, Analysen, Vorlagen, Designs, Arbeitsergebnisse oder sonstige Materialien erstellt werden, erhält der Kunde hieran nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck im eigenen Betrieb.

  2. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Lizenzierung, Übertragung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.

  3. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

  4. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse untersagt, sofern der Anbieter keine vorläufige Nutzung ausdrücklich gestattet.

  5. Eine etwaige vorläufige Nutzungsgestattung bis zur vollständigen Zahlung ist jederzeit widerruflich und begründet keine endgültige Rechteübertragung.

  6. Vorbestehende Materialien, Methoden, Templates, Frameworks, Prozesse, Checklisten, Präsentationsstrukturen, Schulungsunterlagen, Know-how, Arbeitsweisen, Systeme, Tools und sonstige allgemeine Arbeitsmittel des Anbieters bleiben ausschließliches Eigentum beziehungsweise ausschließliches geistiges Eigentum des Anbieters.

  7. Der Kunde erhält an solchen vorbestehenden Materialien und Methoden nur ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung der konkret beauftragten Leistungsergebnisse erforderlich ist.

  8. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Zwischenergebnisse, Entwürfe, interne Notizen, Kalkulationen, Projektdateien, nicht final freigegebene Versionen und interne Arbeitsunterlagen sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 13 Referenznennung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts oder nach Beginn einer laufenden Zusammenarbeit mit dem Unternehmensnamen als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

  2. Die Nutzung von Logos, Marken, Testimonials, Zitaten, konkreten Projektdetails, personenbezogenen Daten, Kennzahlen, Ergebnissen oder Case Studies bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

  3. Vertrauliche Informationen, konkrete Kennzahlen, Geschäftsgeheimnisse oder interne Informationen des Kunden werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.

§ 14 Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen

  1. Soweit der Anbieter ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen schuldet, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte werkvertragliche Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen.

  3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen.

  4. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

  5. Der Anbieter kann den Kunden nach Bereitstellung eines werkvertraglichen Arbeitsergebnisses zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen, sofern der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

  6. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

  7. Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

  8. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB zu.

  9. Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Keine Gewährleistung bei dienstvertraglichen Leistungen

  1. Bei dienstvertraglichen Leistungen, insbesondere Beratung, Coaching, Sparring, Strategieentwicklung, Marketingberatung und laufender Begleitung, schuldet der Anbieter keinen bestimmten Erfolg.

  2. Eine Gewährleistung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher, werblicher, technischer oder unternehmerischer Ergebnisse ist ausgeschlossen.

  3. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass Empfehlungen, Strategien oder Maßnahmen zu bestimmten Umsätzen, Gewinnen, Reichweiten, Rankings, Leads, Conversion-Raten, Buchungen, Verkäufen, Kundenanfragen oder sonstigen Erfolgen führen.

  4. Die Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung der Empfehlungen des Anbieters erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Betriebsdaten, Strategien, Kalkulationen, Kundendaten, Zugangsdaten, Unterlagen und sonstigen vertraulichen Inhalte der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.

  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  3. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder die jeweils andere Partei zuvor zugestimmt hat.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, vertrauliche Informationen an eingesetzte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Berater oder Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 17 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

  2. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters.

  3. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet und an den Anbieter übermittelt werden dürfen.

§ 18 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechtskonformität

  1. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien, Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos, Zugangsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen rechtmäßig genutzt und dem Anbieter zur Vertragserfüllung bereitgestellt werden dürfen.

  2. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Materialien Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

  3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

  4. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung vereinbart wurde.

§ 19 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

  1. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Leistungshindernisse berechtigen den Anbieter, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

  2. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Krankheit, Ausfall oder persönliche Verhinderung des Anbieters oder wesentlicher Leistungsträger, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Unruhen, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Serverausfälle, Störungen von Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Plattformen, Softwareanbietern oder sonstigen technischen Dienstleistern.

  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen bestehen nicht, soweit der Anbieter das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.

  4. Dauert das Leistungshindernis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil in Textform zu kündigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 20 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  5. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Umsätze, Reputationsschäden, frustrierte Aufwendungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  6. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

  7. Eine Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, die auf Grundlage der Beratung, Empfehlungen oder Arbeitsergebnisse des Anbieters getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.

  8. Eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 21 Elektronische Kommunikation

  1. Die Parteien sind damit einverstanden, dass die Kommunikation per E-Mail, Videokonferenz, Messenger, Projektmanagement-Tool oder sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgen kann.

  2. Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen des Anbieters erreichen.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.